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   BVerwG, 30.07.1959 - IV C 369.57   

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BVerwG, 30.07.1959 - IV C 369.57 (https://dejure.org/1959,1389)
BVerwG, Entscheidung vom 30.07.1959 - IV C 369.57 (https://dejure.org/1959,1389)
BVerwG, Entscheidung vom 30. Juli 1959 - IV C 369.57 (https://dejure.org/1959,1389)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 21.02.1958 - IV C 66.57
    Auszug aus BVerwG, 30.07.1959 - IV C 369.57
    Der erkennende Senat hat bereits in den Streitsachen BVerwG IV C 250.55 (RLA 1958, 43) und BVerwG IV C 66.57 (RLA 1958, 203) entschieden, daß keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die in § 13 Abs. 1 des Feststellungsgesetzes -FG- vorgesehene Regelung bestehen, wonach Kriegssachschäden an Grundvermögen nur festgestellt werden können, wenn der für den Währungsstichtag geltende Einheitswert des Grundstücks niedriger ist als der vor dem Eintritt des Schadens festgestellte Einheitswert.
  • BVerwG, 11.10.1957 - IV C 250.55
    Auszug aus BVerwG, 30.07.1959 - IV C 369.57
    Der erkennende Senat hat bereits in den Streitsachen BVerwG IV C 250.55 (RLA 1958, 43) und BVerwG IV C 66.57 (RLA 1958, 203) entschieden, daß keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die in § 13 Abs. 1 des Feststellungsgesetzes -FG- vorgesehene Regelung bestehen, wonach Kriegssachschäden an Grundvermögen nur festgestellt werden können, wenn der für den Währungsstichtag geltende Einheitswert des Grundstücks niedriger ist als der vor dem Eintritt des Schadens festgestellte Einheitswert.
  • BVerwG, 27.01.1969 - III B 133.68

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Verfassungsmäßigkeit des §

    Das haben - wie das Verwaltungsgericht zutreffend ausgeführt hat - die mit Lastenausgleichssachen befaßten Senate des Bundesverwaltungsgerichts in ständiger Rechtsprechung entschieden (Urteile vom 21. Februar 1958 - BVerwG IV C 66.57 -, vom 3. Dezember 1958 - BVerwG IV C 331.57 -, vom 30. Juli 1959 - BVerwG IV C 369.57 - und vom 13. Februar 1964 - BVerwG III C 159.62 -, veröffentlicht in Buchholz a.a.O. § 13 FG Nr. 4, 8, 15 und 55).

    Insbesondere ist in dieser Rechtsprechung auch dargelegt, daß das Gesetz unter vertretbaren wirtschaftlichen, finanziellen und sozialen Gesichtspunkten in § 13 Abs. 1 Satz 1 FG nicht auf die Verkehrswerte, sondern auf die Steuerwerte abgehoben hat (Urteile vom 21. Februar 1958 und 30. Juli 1959 a.a.O.).

  • BVerwG, 30.11.1967 - III C 128.65

    Rückverweisung an das Verwaltungsgericht - Ersatz von Kriegslasten

    Diese Auffassung wird auch von dem früher mit Lastenausgleichssachen befaßten IV. Senat geteilt (vgl.Urteile vom 3. Dezember 1958 - BVerwG IV C 331.57 - undvom 30. Juli 1959 - BVerwG IV C 369.57 -).
  • BVerwG, 07.11.1974 - III C 17.73

    Rückerstattung eines entzogenen Grundstücks an einen Verfolgten mit der

    Die pauschale (weil mir auf die festgestellten Einheitswerte zu den Vergleichszeitpunkten abstellende und andere Umstände außer der Zahlung des Abgeltungsbetrages für die Gebäudeentschuldungssteuer und einer Teilveräußerung außer acht lassende) Berechnung der Kriegssachschäden ist in ständiger Rechtsprechung für verfassungsgemäß erklärt worden (vgl. Urteile vom 21. Februar 1958 - BVerwG IV C 66.57 - [Buchholz 427.2 § 13 Nr. 4]; 5. Mai 1958 - BVerwG IV C 6.57 - [Buchholz a.a.O. Nr. 7]; 3. Dezember 1958 - BVerwG IV C 331.57 - [Buchholz a.a.O. Nr. 8]; 30. Juli 1959 - BVerwG IV C 369.57 - [Buchholz a.a.O. Nr. 15]; 13. Februar 1964 - BVerwG III C 159.62 - [Buchholz a.a.O. Nr. 55]; Beschluß vom 27. Januar 1969 - BVerwG III B 133.68 - [Buchholz a.a.O. Nr. 83 = RLA 1970, 58 = ZLA 1969, 125]).
  • BVerwG, 13.02.1964 - III C 159.62
    Diese Erkenntnisse haben die Senate später immer wieder bestätigt (z.B. Urteile vom 30. Juli 1959 - BVerwG IV C 369.57 - [Buchholz a.a.O. Nr. 15] und vom 29. Januar 1960 - BVerwG IV C 423.58 - [Buchholz a.a.O. Nr. 22]).
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